Die Energiewende ist in aller Munde. Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen sprießen wie Pilze aus dem Boden. Auch unsere Stadt kann und will sich diesem Trend nicht verschließen. In den Ausschüssen wurde über die Genehmigungen dieser Anlagen beraten und entsprechende Genehmigungsgrundlagen geschaffen.

Leider scheint dies einige Investoren wenig zu interessieren.

So wurde im Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz in Kittlitz eine Photovoltaikanlage errichtet, die über das im B‑Plan ausgewiesenen Baufeld hinausreicht und den im B‑Plan geforderten Grüngürtel gleich mit belegt. Warum sich an gesetzliche Grundlagen halten, wenn man doch so viel mehr verdienen kann.

Ähnliches ist bei der Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage in Kittlitz zu verzeichnen. Im Ortschaftsrat und im Stadtentwicklungsausschuss wurde darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung mit der Auflage zu erteilen ist, dass der Grünstreifen am Rand des geplanten Gebietes als Sichtschutz zu erhalten ist.

Keine 4 Wochen später konnte der Ortschaftsrat bei seiner vor Ort-Besichtigung nur noch feststellen, dass der größte Teil der Bäume und Sträucher abgesägt wurde, obwohl laut § 39 Abs. 5 des  Bundesnaturschutzgesetzes dies in der Zeit vom 01.03. – 30.09. untersagt ist. Ob es überhaupt im Rahmen der Baumaßnahme notwendig gewesen wäre, die Bäume wegen Überschattung zu entfernen, bleibt zu bezweifeln.

Manchem Investor sollte man raten, sich das Programm der Kinder der Grundschule Kittlitz anzusehen, welches sie zu ihrem Schulfest am 08.06.2012 liebevoll zur Aufführung brachten.

Die Geschichte vom kleinen Bäumchen, dass erst ein Blatt, dann einen Zweig und zum Schluss die Krone durch Frevlerhand verlor, ist allen noch aus Kindertagen bekannt. Warum vergessen es die Erwachsenen so schnell? Ist das schnelle Geld immer das Wichtigste im Leben?

Rita Heinrich