Entscheidungen

Überall, wo Entscheidungen zu treffen sind, wo Menschen Verantwortung tragen, müssen sie sich auch die Frage stellen, in wessen Interesse sie die Entscheidung treffen.
Gut beraten ist man immer, wenn man Entscheidungen nicht allein trifft, sondern in Vorbereitung der Entscheidung neben dem Expertenrat auch mit denen spricht, die mit dieser Entscheidung leben müssen.
Der Stadtrat kann so ein Partner für den Oberbürgermeister und dessen Verwaltung sein. Seine, von den Bürgern gewählten Vertreter, können die Interessen der Bürger ansprechen und auf  Umstände hinweisen, die seitens der Verwaltung  so nicht gesehen wurden.
Ich sehe hier im Löbauer Stadtrat noch Defizite. Nicht weil keine Fragen gestellt oder Anregungen gegeben werden, vielmehr habe ich oft das Gefühl, dass Nachfragen oder Stellungnahmen von Stadträten, wenn sie unbequem sind, abgewiegelt werden.
Wenn man als Stadträtin das Gefühl hat, aus der Tagespresse mehr zu erfahren, als im Stadtrat oder in den Ausschüssen, stimmt etwas nicht.
Tatsache ist, dass nur mit beharrliche Nachfrage und der Unterbreitung von Vorschlägen zur Umsetzung und die Diskussion dieser in den Ausschüssen, Probleme in der Stadt und den Ortteilen angegangen und gelöst werden können.
Dazu gehören für mich die Baumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes genauso, wie der Treffpunkt des Seniorenrates oder die Weiterführung der Idee des Bauspielhauses. Aber, nichts geht ohne Geld.
Der Haushalt 2013 wurde im Dezember beschlossen. Zu dieser Zeit konnte man keine Diskussion mehr führen, Hier waren die Entscheidungen bereits getroffen. Ob der Haushaltsplan 2014  noch vor der Neuwahl des Stadtrates vorgelegt wird, werden wir sehen.
Einen Bürgerhaushalt aufstellen, wie in der Stadt Senftenberg, wo die Bürger selbst mit entscheiden, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen in den Haushalt aufgenommen werden sollen, davon ist Löbau weit entfernt. Und das hat nicht nur etwas damit zu tun, dass die finanziellen Möglichkeiten nicht die Gleichen sind.
Genau hier muss der Stadtrat ansetzen. Macht im Interesse der Bürger ausüben kann man nur, wenn man selbst bereit ist, die Bürger in die Entscheidung mit einzubeziehen.