So hatte ich den Beitrag für März überschrieben, aber der Winter meldete sich noch einmal nachdrücklich. Inzwischen sollten aber (frei nach Goethe) Strom und Bäche vom Eise befreit sein, und die Sonne alles mit Farbe beleben. Genießen können wir das in den Wäldern, ohne uns Gedanken machen zu müssen, wem der Wald gehört. Das Waldgesetz sichert die Möglichkeit, sich im Wald zu erholen unabhängig vom Eigentümer. Der Eigentümer hat neben dem Recht der wirtschaftlichen Nutzung vor allem Pflichten. Löbau ist Eigentümer von mehr als 1.700 ha Wald mit 57 km …
weiterlesen "Winter adé! Nummer 2?"