Am 14. Oktober informierte die Sächsische Zeitung, dass dem Landkreis Görlitz durch die Landesdirektion eine Kreisumlage von 31,5% vorgeschrieben wird. Diese Zahl bestimmt, welchen Anteil ihrer Einnahmen die Städte und Gemeinden zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung des Landkreises dem Kreishaushalt zugeführt werden müssen. Wer mehr einnimmt, trägt damit mehr zur Finanzierung der Leistungen für die Bürger des Landkreises bei, als jene Gemeinden mit geringen Einnahmen. Das ist ein allgemein akzeptiertes Prinzip. Die Höhe der …
weiterlesen "Kommunale Selbstverwaltung oder … ?"